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44 Esslinger Gesundheitsmagazin

2 2016

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Zusätzliches Angebot

Tagespflege

Ergänzt wird das Angebot der stationären

Altenpflege um einen Bereich Tagespflege

mit 16 Plätzen. Hier werden ältere Men-

schen, die noch allein zu Hause oder bei

Verwandten leben, von Montag bis Frei-

tag tagsüber betreut. Voraussetzung ist,

dass die Tagespflegegäste noch mobil und

nicht bettlägerig sind. Dann können sie

an allen fünf Werktagen oder auch nur an

einzelnen Wochentagen in die Tages-

pflege kommen. Untergebracht ist die

Tagespflege im Parterre des Hauses und

ausgestattet mit einem geräumigen Auf-

enthaltsbereich mit Wohnküche und The-

rapiebereich, zwei Ruheräumen und Sani-

tärbereichen mit behindertengerechter

Dusche. Außerdem steht den Gästen eine

Terrasse zum ruhigen Schlosswiesenweg

vor einer großen Fensterfront zur Verfü-

Perspektivenwechsel

in der Altenpflege

Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bedeutet das neue

Pflegestärkungsgesetz 2 einen Paradigmenwechsel und einen

deutlichen Wandel der Perspektive mit erheblichen Auswirkun-

gen für die Altenpflege. Es wird künftig nicht mehr nach dem

Hilfebedarf, sondern nach demGrad der Selbständigkeit gefragt.

Nicht mehr der Helfende mit seinen Aufgaben steht im Zentrum,

sondern der Pflegebedürftige mit seinen noch vorhandenen

Fähigkeiten oder seinen Einschränkungen. Hinzu kommt, dass

für die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Kranken-

kassen (MDK) in die seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung

am 26. Mai 1994 geltenden drei Pflegestufen allein körperliche

Einschränkungen maßgebend waren. Kognitive Einschränkun-

gen oder eine Demenz wurden praktisch nicht berücksichtigt.

Das ist ab Anfang 2017 anders. Nun wird geprüft, ob körperli-

che, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen,

die der alte Mensch nicht selbständig kompensieren kann. Dafür

gibt es ein neues Begutachtungsassessment (NBA). Um die Pfle-

gebedürftigkeit möglichst individuell einschätzen zu können,

werden die Fähigkeiten des Menschen in acht Lebensbereichen,

sogenannten Themenmodulen, eingeteilt. Für eine Begutachtung

untersuchen die Mitarbeiter des MDK künftig die Mobilität, die

kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen

und psychische Problemlagen, die Fähigkeiten zur Selbstversor-

gung im Alltag, den Umgang mit krankheits- und therapie­

bedingten Anforderungen, die Gestaltung des Alltagslebens und

soziale Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten sowie die Fähigkeit

zur selbständigen Haushaltsführung.

gung. Mit gemeinsamen Aktivitäten, vom

Zeitungslesen, über Gedächtnistraining,

bis zu Spielen und Gymnastik wird der Tag

für die Gäste strukturiert.

Anfang November will Heimleiterin Lisa

Geiger mit den ersten zwei bis drei Haus-

gemeinschaften starten. Im Frühjahr

2017, so der Plan, soll das Haus voll

belegt sein. Nachfragen von potentiellen

Bewohnern oder deren Angehörigen gibt

es bereits reichlich. Für Geschäftsführer

Thilo Naujoks ist es wichtig, dass bis

dahin auch die Verhandlungen mit dem

Sozialhilfeträger abschlossen sind, der

über die Sozialhilfe Geld zuschießt, wenn

die Eigenmittel eines Bewohner ein-

schließlich der Leistungen aus der Pfle-

geversicherung nicht ausreichen, die

Kosten des Pflegeheims zu bezahlen:

„Damit kann jeder der möchte, unabhän-

gig von seinen finanziellen Möglichkei-

ten, bei uns einziehen.“

Auch mit der Gewinnung der nötigen

Mitarbeiter scheint es gut zu klappen.

„Als Präsenzkräfte haben wir sehr schnell

gute Bewerberinnen bekommen“, so Thilo

Naujoks. Ab Oktober werden die umfas-

send geschult und auf ihre neue Aufgabe

vorbereitet. Damit auch der Pflegedienst

von Anfang an mit voller Kapazität zur

Stelle ist, hatten die Städtischen Pflege-

heime zudem frühzeitig die Ausbildungs-

kapazitäten erhöht.

Im Grünen und zentral

im Stadtteil

Zufrieden sind alle Beteiligten auch mit

der Lage des neuen Pflegeheims im Grü-

nen und dennoch zentral im Stadtteil

Hohenkreuz. Dazu wurden mit viel Auf-

Zum 1. Januar 2017 tritt das Pflege­

stärkungsgesetz 2 in Kraft. Thilo Naujoks,

Geschäftsführer der Städtischen Pflege-

heime Esslingen, sieht in dem neuen Gesetz

eine ganz Reihe positiver Veränderungen

für pflegebedürftige ältere Menschen.