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2 2016

Esslinger Gesundheitsmagazin 45

Lisa Geiger, die künftige Heimleiterin in Hohenkreuz, hat die Entstehung des

neuen Pflegeheims von Anfang an begleitet

auch unabhängig vom Pflegegrad. Berechnet wird der Eigenan-

teil nach einem im Gesetz festgelegten komplizierten Verfahren,

bei dem die Belegung des Heims zum Stichtag 30. September

2016 und die Einstufung der Bewohner nach Pflegestufen

berücksichtigt werden. Die Berechnung stellt dabei sicher, dass

dem Pflegeheim ab 1. Januar 2017 dasselbe Budget wie bisher

zur Verfügung steht. Auf Basis der aktuellen Bewohnervertei-

lung wird der Eigenanteil für Pflege und Betreuung in den städ-

tischen Pflegeheimen zwischen 1.040 und 1.260 Euro pro Monat

liegen. Hinzu kommen die Heimentgelte für Unterkunft, Verpfle-

gung und Investionskosten, die nach dem neuen Gesetz unver-

ändert berechnet werden.

Personalschlüssel wird nach dem Pflegebedarf

der Bewohner berechnet

Bislang war es häufig so, dass die Einstufung in eine höhere

Pflegestufe für die Bewohner auch mit höheren Kosten verbun-

den war, was in manchen Fällen zu Diskussionen führte. Mit dem

einheitlichen Eigenanteil wird eine sachgerechte und zeitnahe

Feststellung des Pflegegrades künftig gemeinsames Interesse

der Pflegeinrichtung und deren Bewohnern sein. Denn der Per-

sonalschlüssel im Pflegeheim ist weiterhin abhängig von der

Einstufung der Bewohner. Hohe Pflegegrade erhöhen damit auch

die Zahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter.

Mehr Leistungen gibt es auch für Senioren, die in einen Pflege-

grad eingestuft sind und in unseren Tagespflegeeinrichtungen

betreut werden. Vor allem aber erhalten unsere Tagespfleggäste

in Kombination mit häuslicher Pflege insgesamt deutlich ver-

besserte Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es ist davon

auszugehen, dass die Betreuungsform häusliche Pflege plus

Tagespflege einen deutlichen Aufschwung erfahren wird. Ins-

gesamt wird das Prinzip „ambulant vor stationär“ stark geför-

dert. Denn die zusätzlichen Leistungen und Verbesserungen

fließen mit ca. 3,2 Mrd. Euro zusätzlicher Mittel zu einem weit-

aus größeren Teil in den Bereich der häuslichen Pflege, während

die stationäre Pflege mit ca. 1,2 Mrd. Euro zusätzlicher Mittel

rechnen kann.

Thilo Naujoks

In den Modulen werden einzelne Fähigkeiten nach dem Grad

der Selbständigkeit im Detail betrachtet. So gibt es im Modul

Mobilität etwa die Frage nach dem „Halten einer stabilen Sitz-

position“. Jede Position wird mit Punktwerten bewertet, die

anschließend gewichtet und addiert werden. So wird der künf-

tige Pflegegrad ermittelt. Auch die Einstufung wird differen-

zierter. Die heutigen drei Pflegestufen werden ab dem

01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Menschen, die

bereits in eine der bisherigen Pflegestufen eingestuft sind, wer-

den ohne erneute Begutachtung in einen der neuen Pflegegrade

übergeleitet. Für Menschen mit erheblich eingeschränkter All-

tagskompetenz, etwa infolge einer Demenz, wird es einen dop-

pelten Stufensprung geben. Wer heute Pflegestufe 1 hat, erhält

Pflegegrad 2. Ein Pflegebedürftiger, der heute in Pflegestufe 1

ist und in der Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, wird

in den Pflegegrad 3 übergeleitet.

Finanzielle Entlastungen für die Bewohner

Damit ändern sich auch die Leistungen der Pflegekasse. Unterm

Strich erhöhen sich die Leistungsbeträge für die vollstationäre

Pflege, in der Pflegestufe 2 mit Demenz beispielsweise um 445

Euro. Dagegen gibt es in einigen Konstellationen sogar eine

Absenkung der Leistungsbeträge, zum Beispiel für Bewohner in

den heutigen Pflegestufe 1 und 2 ohne sogenannte „einge-

schränkte Alltagskompetenz“. Entscheidend ist aber nicht der

Leistungsbetrag der Pflegekasse, sondern der künftige Eigenan-

teil für alle Bewohner eines Pflegeheimes. Hier wird es zum Teil

deutliche Entlastungen um bis zu 600 Euro pro Monat geben.

Sollte es in ungünstigen Konstellationen zu einer Erhöhung des

Eigenanteils kommen, gibt es eine Zuzahlung der Pflegkassen in

Form eines Bestandsschutzes, da nach der Reform niemand

schlechter gestellt sein soll als vor der Reform.

Erhebliche Änderungen gibt es nämlich bei der Berechnung der

Heimkosten für die vollstationäre Pflege. So zahlen alle Bewoh-

nerinnen und Bewohner künftig einen einheitlichen Eigenanteil

für Pflege und Betreuung. Dabei ist es unerheblich, ob sie viel

oder wenig Pflege in Anspruch nehmen. Der Eigenanteil ist damit

wand auch die rund 100 Jahre alten,

stadtbildprägenden Eichen und Kastanien

entlang der Seracher Straße erhalten.

Dazu passt der baumbestandene Schulhof

im Norden des Geländes. Das Pflegeheim,

das vom Esslinger Architekturbüro Muel-

ler, Benzig und Partner entworfen und

realisiert worden ist, gliedert sich in zwei

Flügel, die eine trichterförmige Freifläche

zum Haupteingang hin bilden. Der West-

flügel entlang der Seracher Straße hat

drei, der Ostflügel entlang des Schloss-

wiesenweges zwei Geschosse, womit sich

die beiden Flügel der umliegenden Bebau-

ung anpassen. Ein Verbindungsbau mit

großen Glasflächen verbindet die beiden

Gebäudeflügel. Außerdem gibt es eine

Tiefgarage mit 13 Pkw-Stellplätzen für

Mitarbeiter und Besucher.

so