

2 2016
Esslinger Gesundheitsmagazin 45
Lisa Geiger, die künftige Heimleiterin in Hohenkreuz, hat die Entstehung des
neuen Pflegeheims von Anfang an begleitet
auch unabhängig vom Pflegegrad. Berechnet wird der Eigenan-
teil nach einem im Gesetz festgelegten komplizierten Verfahren,
bei dem die Belegung des Heims zum Stichtag 30. September
2016 und die Einstufung der Bewohner nach Pflegestufen
berücksichtigt werden. Die Berechnung stellt dabei sicher, dass
dem Pflegeheim ab 1. Januar 2017 dasselbe Budget wie bisher
zur Verfügung steht. Auf Basis der aktuellen Bewohnervertei-
lung wird der Eigenanteil für Pflege und Betreuung in den städ-
tischen Pflegeheimen zwischen 1.040 und 1.260 Euro pro Monat
liegen. Hinzu kommen die Heimentgelte für Unterkunft, Verpfle-
gung und Investionskosten, die nach dem neuen Gesetz unver-
ändert berechnet werden.
Personalschlüssel wird nach dem Pflegebedarf
der Bewohner berechnet
Bislang war es häufig so, dass die Einstufung in eine höhere
Pflegestufe für die Bewohner auch mit höheren Kosten verbun-
den war, was in manchen Fällen zu Diskussionen führte. Mit dem
einheitlichen Eigenanteil wird eine sachgerechte und zeitnahe
Feststellung des Pflegegrades künftig gemeinsames Interesse
der Pflegeinrichtung und deren Bewohnern sein. Denn der Per-
sonalschlüssel im Pflegeheim ist weiterhin abhängig von der
Einstufung der Bewohner. Hohe Pflegegrade erhöhen damit auch
die Zahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter.
Mehr Leistungen gibt es auch für Senioren, die in einen Pflege-
grad eingestuft sind und in unseren Tagespflegeeinrichtungen
betreut werden. Vor allem aber erhalten unsere Tagespfleggäste
in Kombination mit häuslicher Pflege insgesamt deutlich ver-
besserte Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es ist davon
auszugehen, dass die Betreuungsform häusliche Pflege plus
Tagespflege einen deutlichen Aufschwung erfahren wird. Ins-
gesamt wird das Prinzip „ambulant vor stationär“ stark geför-
dert. Denn die zusätzlichen Leistungen und Verbesserungen
fließen mit ca. 3,2 Mrd. Euro zusätzlicher Mittel zu einem weit-
aus größeren Teil in den Bereich der häuslichen Pflege, während
die stationäre Pflege mit ca. 1,2 Mrd. Euro zusätzlicher Mittel
rechnen kann.
Thilo Naujoks
In den Modulen werden einzelne Fähigkeiten nach dem Grad
der Selbständigkeit im Detail betrachtet. So gibt es im Modul
Mobilität etwa die Frage nach dem „Halten einer stabilen Sitz-
position“. Jede Position wird mit Punktwerten bewertet, die
anschließend gewichtet und addiert werden. So wird der künf-
tige Pflegegrad ermittelt. Auch die Einstufung wird differen-
zierter. Die heutigen drei Pflegestufen werden ab dem
01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Menschen, die
bereits in eine der bisherigen Pflegestufen eingestuft sind, wer-
den ohne erneute Begutachtung in einen der neuen Pflegegrade
übergeleitet. Für Menschen mit erheblich eingeschränkter All-
tagskompetenz, etwa infolge einer Demenz, wird es einen dop-
pelten Stufensprung geben. Wer heute Pflegestufe 1 hat, erhält
Pflegegrad 2. Ein Pflegebedürftiger, der heute in Pflegestufe 1
ist und in der Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, wird
in den Pflegegrad 3 übergeleitet.
Finanzielle Entlastungen für die Bewohner
Damit ändern sich auch die Leistungen der Pflegekasse. Unterm
Strich erhöhen sich die Leistungsbeträge für die vollstationäre
Pflege, in der Pflegestufe 2 mit Demenz beispielsweise um 445
Euro. Dagegen gibt es in einigen Konstellationen sogar eine
Absenkung der Leistungsbeträge, zum Beispiel für Bewohner in
den heutigen Pflegestufe 1 und 2 ohne sogenannte „einge-
schränkte Alltagskompetenz“. Entscheidend ist aber nicht der
Leistungsbetrag der Pflegekasse, sondern der künftige Eigenan-
teil für alle Bewohner eines Pflegeheimes. Hier wird es zum Teil
deutliche Entlastungen um bis zu 600 Euro pro Monat geben.
Sollte es in ungünstigen Konstellationen zu einer Erhöhung des
Eigenanteils kommen, gibt es eine Zuzahlung der Pflegkassen in
Form eines Bestandsschutzes, da nach der Reform niemand
schlechter gestellt sein soll als vor der Reform.
Erhebliche Änderungen gibt es nämlich bei der Berechnung der
Heimkosten für die vollstationäre Pflege. So zahlen alle Bewoh-
nerinnen und Bewohner künftig einen einheitlichen Eigenanteil
für Pflege und Betreuung. Dabei ist es unerheblich, ob sie viel
oder wenig Pflege in Anspruch nehmen. Der Eigenanteil ist damit
wand auch die rund 100 Jahre alten,
stadtbildprägenden Eichen und Kastanien
entlang der Seracher Straße erhalten.
Dazu passt der baumbestandene Schulhof
im Norden des Geländes. Das Pflegeheim,
das vom Esslinger Architekturbüro Muel-
ler, Benzig und Partner entworfen und
realisiert worden ist, gliedert sich in zwei
Flügel, die eine trichterförmige Freifläche
zum Haupteingang hin bilden. Der West-
flügel entlang der Seracher Straße hat
drei, der Ostflügel entlang des Schloss-
wiesenweges zwei Geschosse, womit sich
die beiden Flügel der umliegenden Bebau-
ung anpassen. Ein Verbindungsbau mit
großen Glasflächen verbindet die beiden
Gebäudeflügel. Außerdem gibt es eine
Tiefgarage mit 13 Pkw-Stellplätzen für
Mitarbeiter und Besucher.
so