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Esslinger Gesundheitsmagazin 33
Pflicht-Leistung
Die Notfallpraxis steht jedem offen, eine Krankenversicherten-
karte vorausgesetzt. „Wir sind der Bereitschaftsdienst der Nie-
dergelassenen, wir bieten sozusagen eine Sprechstunde außer-
halb der normalen Sprechzeiten“, erklärt Dr. Foerster, der die
Einrichtung vor acht Jahren aufgebaut hat. Das Vorhalten eines
solchen Bereitschaftsdienstes ist keine freiwillige Leistung,
sondern Pflicht, denn im Prinzip hat jeder Mediziner rund um
die Uhr für seine Patienten da zu sein. Eine solche Dauerbereit-
schaft ist natürlich nicht durchführbar, weshalb sich die nieder-
gelassenen Haus- und Fachärzte zusammengetan haben, um
sich nachts und an den Wochenenden gegenseitig zu vertreten.
Dadurch wurden die Bereitschaftsdienste auf wenige Tage im
Monat begrenzt. „Diese anfangs nachbarschaftliche Vertretung
hat sich dann immer mehr ausgeweitet und mündete schließ-
lich in der Eröffnung der Notfallpraxen“, erklärt Dr. Foerster.
Die Notfallpraxis Esslingen etwa vertritt 162 Allgemein- und
Fachärzte – ausgenommen Augen-, Frauen-, HNO- und Kinder-
ärzte, die jeweils einen eigenen Notdienst organisieren. Im Ein-
zugsgebiet wohnen rund 180.000 Menschen, es umfasst das
Neckartal von Mettingen bis Reichenbach, die Schurwaldhöhe
und auf der Filderebene den Bereich von Denkendorf und Ost-
fildern. Im Landkreis Esslingen gibt es außerdem eine zweite
Notfallpraxis, die über drei Standorte verfügt: In Filderstadt-
Bonlanden, in Kirchheim und in Nürtingen, untergebracht eben-
falls an den dortigen Krankenhäusern. Die räumliche Verteilung
wurde dabei so gewählt, dass jeder Bewohner des Landkreises
auf der Suche nach medizinischer Hilfe maximal eine halbe
Stunde Fahrt auf sich nehmen muss. „Denn“, so Dr. Foerster, „30
Minuten sind im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes noch
zumutbar für den Patienten und umgekehrt natürlich auch für
den Arzt auf Hausbesuch.“
Für die Niedergelassenen bedeuten die Notfallpraxen in der
Regel eine große Entlastung, sind doch die Notfalldienste nun
auf wenige Tage im Jahr beschränkt – vor allem dann, wenn die
Notfallpraxis über ein eigenes medizinisches Team verfügt. Die
Notfallpraxis Esslingen etwa arbeitet mit freiberuflichen Medi-
zinern zusammen, so dass die Esslinger Hausärzte nur noch
dreimal im Jahr einen Notfalldienst leisten müssen. „Und der
entspricht einem Hintergrunddienst, denn die eingeteilten Nie-
dergelassenen müssen nur dann ran, wenn der diensthabende
Arzt ausfallen sollte“, erklärt Dr. Foerster.
Reform der Notfalldienste
In Baden-Württemberg gibt es derzeit 382 allgemeinärztliche
Bereitschaftsdienstbezirke. Noch längst nicht alle sind wie die
Esslinger in Form einer Notfallpraxis an einem Krankenhaus
organisiert. Sogar Bereitschaftsdienste an Einzelpraxen sind
noch zu finden. Doch die kleinen Notfalldienste sind nur selten
wirtschaftlich zu betreiben, außerdem trägt eine hohe Zahl an
Bereitschaftstagen kaum dazu bei, den Nachwuchsmangel an
Hausärzten – vor allem im ländlichen Bereich – zu senken. Die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg arbeitet
daher an einer Reform der Notfalldienste: Bis Anfang 2013 soll
es landesweit nur noch 70 Bereitschaftsdienstbezirke geben,
die zudem in der Regel von der KV betrieben werden sollen. Ab
diesem Zeitpunkt soll dann auch in Baden-Württemberg die bun-
desweit gültige Rufnummer 116 117 aktiv sein, unter der in den
meisten anderen Bundesländern bereits seit April 2012 der ärzt­
liche Bereitschaftsdienst der KV erreicht werden kann.
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Auch wenn das Wartezimmer der Notfallpraxis Esslingen
mal leer bleibt, haben Manuela Gloss und Dr. Rudolf-Ulrich
Foerster meist genug zu tun
„Wir sind der Bereitschaftsdienst
der Niedergelassenen, wir bie-
ten sozu­sagen eine Sprechstun-
de außerhalb der normalen
Sprechzeiten.“