42 Esslinger Gesundheitsmagazin 1 | 2024 Klare Position 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht: Jeder hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und darf dafür auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Ärzte und Pflegende stellt das vor einen Konflikt. Wie umgehen mit Sterbewünschen von Schwerkranken oder Pflegebedürftigen? Die Städtischen Pflegeheime Esslingen haben sich mit dem schwierigen Thema intensiv auseinandergesetzt und bewusst entschieden: „Wir beteiligen uns nicht an der Organisation oder Durchführung einer Suizidassistenz.“
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